IT-Sicherheit für die Produktion - Risikomanagement und Früherkennung mit IRMA

Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) sind nach dem BSIGesetz dazu verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen ihrer informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse nach Stand der Technik zu treffen und das auch gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) durch Prüfungen oder Zertifizierungen aktiv nachzuweisen.

Anhand des KRITIS-Sektors Wasser/Abwasser wird in diesem Artikel aufgezeigt, wie dafür nötige Maßnahmen umsetzbar sind.

aus kes, Ausgabe 10/2018 Special zur it-sa 2018, DATAKONTEXT GmbH, S. 80-82