Die neue Version der Security Appliance für kritische Infrastrukturen und vernetzte Automatisierungen in Produktionsanlagen steht jetzt zur Verfügung.

Seit dem 1. Mai 2023 verlangen das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Energie­wirtschafts­gesetz von Betreibern kritischer Infrastrukturen und von Energieverteilungsnetzen ein System zur Angriffserkennung

Die neue Version der Security Appliance für kritische Infrastrukturen und vernetzte Automatisierungen in Produktionsanlagen steht jetzt zur Verfügung.

Mit der Einführung des IT-SiG 2.0 gewinnt das Thema Anomalie­erkennung in der Leit-, Automatisierungs- und Fernwirktechnik in allen Bereichen absolute Aufmerksamkeit.

Ab dem 1. Mai 2023 besteht die Verpflichtung zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung. Doch was bedeutet das alles konkret für die Unternehmen und wie können oder sollten sie sich schon jetzt vorbereiten?

Für KRITIS-Betreiber sind die Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0 (ITSiG) bald verpflichtend umzusetzen. Allerdings sind nahezu alle Unternehmen von gezielten Angriffen betroffen – und die wenigsten können solchen Attacken standhalten.