VIDECsecure
Vertragsbedingungen
acronsecure - Vertragsbedingungen
- Voraussetzung
Voraussetzung für den Abschluss des Abonnements “acronsecure” ist, dass der Kauf der Lizenz nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Sollte das Abonnement nach diesem Zeitraum abgeschlossen werden, ist ein vorheriges Lizenzupdate auf die aktuelle Version erforderlich. - Beginn, Zeitraum und Beendigung
Das Abonnement beginnt am ersten Tag des Abschlussmonats und hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Es verlängert sich danach automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, falls es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Eine Kündigung ist in schriftlicher Form an folgende Adresse zu richten:
VIDEC Data Engineering GmbH
Contrescarpe 1
28203 Bremen
Sollte das Unternehmen des Lizenznehmers (Abonnenten) veräußert oder umfirmiert werden, geht dieses Abonnement automatisch auf das neue Unternehmen über.
Sofern das Abonnement über eine dritte Partei (“Vertragspartner”) bei der VIDEC abgeschlossen wurde und diese die Geschäftsbeziehungen zu VIDEC beendet, oder deren Unternehmen veräußert oder liquidiert wird, hat VIDEC jederzeit das Recht, an den Endkunden heranzutreten und das bestehende Abonnement direkt mit dem Lizenznehmer (Abonnenten) weiterzuführen. Entschädigungszahlungen von VIDEC an den Vertragspartner entstehen in diesem Falle nicht. - Berechnung und Zahlungsvereinbarung
Die Kosten für acronsecure Abonnements werden jährlich in Rechnung gestellt und betragen 15% des aktuell gültigen Listenpreises der diesem Abonnement zugrundeliegenden Lizenzen. Eine Rabattierung ist nicht möglich.Die Abrechnung erfolgt bei Abschluss im Voraus. Wird das acronsecure Abonnement im laufenden Kalenderjahr abgeschlossen, errechnet sich die Gebühr für dieses Jahr anteilig aus den verbleibenden Monaten, beginnend mit dem Abschlussmonat bis zum Jahresende. Danach wird für die Lizenz jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres die Jahresgebühr in Rechnung gestellt.
Die Mehrwertsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Steuersatz zusätzlich berechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt in digitaler Form.
Die Zahlungsfrist für die Abonnementgebühren beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.
Es gelten die AGB der VIDEC Data Engineering GmbH. - Lizenzerweiterung
Wird die Lizenz erweitert*, muss der sich dadurch ändernde Gebührenbetrag des acronsecure Abonnements mit einer neuen Beauftragung freigegeben werden.
Der neue Lizenzpreis kommt in der folgenden Jahresrechnung zum Tragen.
*) Erhöhung der Anzahl der Verfahrensgrößen und/oder Arbeitsplätze - Umfang
Das Abonnement “acronsecure” bietet dem Anwender (Abonnenten) einen kontinuierlichen Updateservice für die dem Abonnement zugrundeliegenden Lizenzen. Im Detail sind folgende Leistungen enthalten:
– Updateservice für die im Abonnement enthaltenen acron Lizenzen. Die jeweils neueste Version steht zum Download zur Verfügung. Der Kunde wird über neue Versionen durch unseren E-Mail Verteiler informiert.
– Informationen über Produktneuheiten und Online-Seminare.
Die Installation der Software ist nicht enthalten. Ebenso keine Dienstleistungen außerhalb unserer beschriebenen Supportangebote. Der darüber hinaus gehende Bedarf an Supportleistungen kann allerdings als Dienstleistung zusätzlich bezogen werden. - Rechtsrahmen
Dieses Abonnement unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Abonnement sind ausschließlich die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Als Gerichtsstandort gilt Bremen. Dieses Abonnement enthält alle Vereinbarungen zwischen den Parteien. Die Abtretung der Rechte aus diesem Abonnement ist ausgeschlossen. - Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Abonnements unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt, sobald sich in dem Abonnement eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der betroffenen Bestimmung gilt das gesetzlich Zulässige als vereinbart, das dem ausgedrückten Willen und der Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt.
Revision: V25.08-01
AIPsecure - Vertragsbedingungen
- Voraussetzung
Voraussetzung für den Abschluss des Abonnements “AIPsecure” ist, dass der Kauf der Lizenz nicht länger als 6 Monate zurück liegt. Sollte das Abonnement nach diesem Zeitraum abgeschlossen werden, ist ein vorheriges Lizenzupdate auf die aktuelle Version erforderlich. - Beginn, Zeitraum und Beendigung
Das Abonnement beginnt am ersten Tag des Abschlussmonats und hat eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr. Es verlängert sich danach automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, falls es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Eine Kündigung ist in schriftlicher Form an folgende Adresse zu richten:
VIDEC Data Engineering GmbH
Contrescarpe 1
28203 Bremen
Sollte das Unternehmen des Lizenznehmers (Abonnenten) veräußert oder umfirmiert werden, geht dieses Abonnement automatisch auf das neue Unternehmen über.
Sofern das Abonnement über eine dritte Partei (“Vertragspartner”) bei der VIDEC abgeschlossen wurde und diese die Geschäftsbeziehungen zu VIDEC beendet, oder deren Unternehmen veräußert oder liquidiert wird, hat VIDEC jederzeit das Recht, an den Endkunden heranzutreten und das bestehende Abonnement direkt mit dem Lizenznehmer (Abonnenten) weiterzuführen. Entschädigungszahlungen von VIDEC an den Vertragspartner entstehen in diesem Falle nicht. - Berechnung und Zahlungsvereinbarung
Die Kosten für AIPsecure Abonnements werden jährlich in Rechnung gestellt und betragen 15% des aktuell gültigen Listenpreises der diesem Abonnement zugrundeliegenden Lizenzen. Eine Rabattierung ist nicht möglich.
Die Abrechnung erfolgt bei Abschluss für ein Jahr (12 Monate) im Voraus, beginnend mit dem Abschlussmonat. Danach wird für die Lizenz jährlich, zum Monat des Abonnementbeginns, die Jahresgebühr in Rechnung gestellt.
Die Mehrwertsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Steuersatz zusätzlich berechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt in digitaler Form.
Die Zahlungsfrist für die Abonnementgebühren beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.
Es gelten die AGB der VIDEC Data Engineering GmbH. - Lizenzerweiterung
Wird die Lizenz erweitert*, muss der sich dadurch ändernde Gebührenbetrag des AIPsecure Abonnements mit einer neuen Beauftragung freigegeben werden.
Der neue Lizenzpreis kommt in der folgenden Jahresrechnung zum Tragen.
*) Erhöhung der Anzahl der Agenten, Benutzer, Empfänger, Sendekanäle und/oder anderen Optionen - Umfang
Das Abonnement “AIPsecure” bietet dem Anwender (Abnonnenten) einen kontinuierlichen Updateservice für die dem Abonnement zugrundeliegende Lizenzen. Im Detail sind folgende Leistungen enthalten:
– Updateservice für die im Abonnement enthaltenen AIP Lizenzen. Die jeweils neueste Version steht zum Download zur Verfügung. Der Kunde wird über neue Versionen durch unseren E-Mail Verteiler informiert.
– Informationen über Produktneuheiten und Online-Seminare.
Die Installation der Software ist nicht enthalten. Ebenso keine Dienstleistungen außerhalb unserer beschriebenen Supportangebote. Der darüber hinaus gehende Bedarf an Supportleistungen kann allerdings als Dienstleistung zusätzlich bezogen werden. - Rechtsrahmen
Dieses Abonnement unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Abonnement sind ausschließlich die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Als Gerichtsstandort gilt Bremen. Dieses Abonnement enthält alle Vereinbarungen zwischen den Parteien. Die Abtretung der Rechte aus diesem Abonnement ist ausgeschlossen. - Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Abonnements unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt, sobald sich in dem Abonnement eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der betroffenen Bestimmung gilt das gesetzlich Zulässige als vereinbart, das dem ausgedrückten Willen und der Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt.
Revision: V25.08-01
atvisesecure - Vertragsbedingungen
- Voraussetzung
Voraussetzung für den Abschluss des Abonnements “atvisesecure” ist, dass der Kauf der Lizenz nicht länger als 6 Monate zurück liegt. Sollte das Abonnement nach diesem Zeitraum abgeschlossen werden, ist ein vorheriges Lizenzupdate auf die aktuelle Version erforderlich. - Beginn, Zeitraum und Beendigung
Das Abonnement beginnt am ersten Tag des Abschlussmonats und hat eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr. Es verlängert sich danach automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, falls es nicht mit einer Frist von 1 Monat zum Jahresende gekündigt wird. Eine Kündigung ist in schriftlicher Form an folgende Adresse zu richten:
VIDEC Data Engineering GmbH
Contrescarpe 1
28203 Bremen
Sollte das Unternehmen des Lizenznehmers (Abonnenten) veräußert oder umfirmiert werden, geht dieses Abonnement automatisch auf das neue Unternehmen über.
Eine außerordentliche (fristlose) Auflösung ist den Parteien aus erheblichen Gründen (wie etwa Insolvenz, Nichtherstellung des vertragsmäßigen Zustandes binnen 30 Tagen trotz schriftlicher Abmahnung unter Nennung des Verstoßes und gleichzeitiger Androhung der Auflösung) unbenommen.
Sofern das Abonnement über eine dritte Partei (“Vertragspartner”) bei der VIDEC abgeschlossen wurde und diese die Geschäftsbeziehungen zu VIDEC beendet, oder deren Unternehmen veräußert oder liquidiert wird, hat VIDEC jederzeit das Recht, an den Endkunden heranzutreten und das bestehende Abonnement direkt mit dem Lizenznehmer (Abonnenten) weiterzuführen. Entschädigungszahlungen von VIDEC an den Vertragspartner entstehen in diesem Falle nicht.
Dieses Abonnement erlischt, wenn VIDEC als Distributionspartner die Vertriebsrechte verliert. In diesem Fall übernimmt der Hersteller – Bachmann Visutec GmbH, Kasernenstraße 29, 7000 Eisenstadt, ÖSTERREICH – dieses Abonnement automatisch. - Berechnung und Zahlungsvereinbarung
Die Kosten für atvisesecure Abonnements werden jährlich in Rechnung gestellt und betragen 12% des aktuell gültigen Listenpreises der diesem Abonnement zugrundeliegenden Lizenzen. Eine Rabattierung ist nicht möglich.
Die Abrechnung erfolgt bei Abschluss im Voraus. Wird das atvisesecure Abonnement vor dem 01. Juli des laufenden Kalenderjahres abgeschlossen, errechnet sich die Gebühr für dieses Jahr anteilig aus den verbleibenden Monaten, beginnend mit dem Abschlussmonat bis zum Jahresende. Bei Abonnementabschluss ab dem 01. Juli des laufenden Kalenderjahres erfolgt die Abrechnung bis Ende des Folgejahres. Danach wird für die Lizenz jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres die Jahresgebühr in Rechnung gestellt.
Die Mehrwertsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Steuersatz zusätzlich berechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt in digitaler Form.
Die Zahlungsfrist für die Gebühren aus diesem Vertrag beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.
Es gelten die AGB der VIDEC Data Engineering GmbH. - Lizenzerweiterung
Wird die Lizenz erweitert*, muss der sich dadurch ändernde Gebührenbetrag des atvisesecure Abonnements mit einer neuen Beauftragung freigegeben werden.
Der neue Lizenzpreis kommt in der folgenden Jahresrechnung zum Tragen.
*) Erhöhung der Anzahl der CCDs und/oder Fixed Clients - Umfang
Das Abonnement “atvisesecure” bietet dem Anwender (Abonennten) einen kontinuierlichen Updateservice für die dem Abonnement zugrundliegenden Lizenzen. Im Detail sind folgende Leistungen enthalten:
– Updateservice für die im Abonnement enthaltenen atvise® Lizenzen. Die jeweils neueste Version steht zum Download zur Verfügung. Der Kunde wird über neue Versionen durch unseren E-Mail Verteiler informiert.
– Informationen über Produktneuheiten und Online-Seminare.
Die Installation der Software ist nicht enthalten. Ebenso keine Dienstleistungen außerhalb unserer beschriebenen Supportangebote. Der darüber hinaus gehende Bedarf an Supportleistungen kann allerdings als Dienstleistung zusätzlich bezogen werden. - Rechtsrahmen
Dieses Abonnement unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Abonnement sind ausschließlich die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Als Gerichtsstandort gilt Bremen. Dieses Abonnement enthält alle Vereinbarungen zwischen den Parteien. Die Abtretung der Rechte aus diesem Abonnement ist ausgeschlossen. - Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Abonnements unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt, sobald sich in dem Abonnement eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der betroffenen Bestimmung gilt das gesetzlich Zulässige als vereinbart, das dem ausgedrückten Willen und der Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt.
Revision: V25.08-01
IRMAsecure - Vertragsbedingungen
- Voraussetzung
Voraussetzung für den Abschluss des Abonnements “IRMAsecure” ist, dass der Kauf der Appliance/Lizenz nicht länger als 6 Monate zurück liegt. Sollte das Abonnement nach diesem Zeitraum abgeschlossen werden, ist ein vorheriges Update der Appliance/Lizenz auf die aktuelle Version erforderlich. - Beginn, Zeitraum und Beendigung
Das Abonnement beginnt am ersten Tag des Abschlussmonats und hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Es verlängert sich danach automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, falls es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Eine Kündigung ist in schriftlicher Form an folgende Adresse zu richten:
VIDEC Data Engineering GmbH
Contrescarpe 1
28203 Bremen
Sollte das Unternehmen des Lizenznehmers (Abonnenten) veräußert oder umfirmiert werden, geht dieses Abonnement automatisch auf das neue Unternehmen über.
Sofern das Abonnement über eine dritte Partei (“Vertragspartner”) bei der VIDEC abgeschlossen wurde und diese die Geschäftsbeziehungen zu VIDEC beendet, oder deren Unternehmen veräußert oder liquidiert wird, hat VIDEC jederzeit das Recht, an den Endkunden heranzutreten und das bestehende Abonnement direkt mit dem Lizenznehmer (Abonnenten) weiterzuführen. Entschädigungszahlungen von VIDEC an den Vertragspartner entstehen in diesem Falle nicht.
Dieses Abonnement erlischt, wenn VIDEC als Distributionspartner die Vertriebsrechte verliert. In diesem Fall übernimmt der Hersteller – Achtwerk GmbH & Co KG, Am Mohrenshof 11a, 28277 Bremen – dieses Abonnement automatisch. - Berechnung und Zahlungsvereinbarung
Die Kosten für IRMAsecure Abonnements werden jährlich in Rechnung gestellt und betragen 18% des aktuell gültigen Listenpreises der diesem Abonnement zugrundeliegenden Appliances/Lizenzen. Eine Rabattierung ist nicht möglich.
Die Abrechnung erfolgt bei Abschluss für ein Jahr (12 Monate) im Voraus, beginnend mit dem Abschlussmonat. Danach wird für die Appliances/Lizenzen jährlich, zum Monat des Abonnementbeginns, die Jahresgebühr in Rechnung gestellt.
Die Mehrwertsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der Abrechnung gültigen Steuersatz zusätzlich berechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt in digitaler Form.
Die Zahlungsfrist für die Gebühren aus diesem Vertrag beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.
Es gelten die AGB der VIDEC Data Engineering GmbH. - Lizenzerweiterung
Werden die Appliances/Lizenzen erweitert, muss der sich dadurch ändernde Gebührenbetrag des IRMAsecure Abonnements durch eine neue Beauftragung freigegeben werden.
Der Gebührenbetrag für die erweiterten Appliances/Lizenzen wird ab dem Installationszeitpunkt berechnet. Es erfolgt eine Zwischenrechnung für diesen Gebührenbetrag vom Installationszeitpunkt bis zum nächsten Abrechnungsdatum des Gebührenbetrags für die gesamten / erweiterten Appliances/Lizenzen. - Umfang
Das Abonnement “IRMAsecure” bietet dem Lizenznehmer (Abonnenten) kontinuierliche Updates für die dem Abonnement zugrundeliegenden Lizenzen. Im Detail sind folgende Leistungen enthalten:
– Software-Updates für das jeweilige IRMA® Betriebssystem, SCAN-Modul, Analysesoftware, weiterer lizenzierter Software-Module sowie für die IRMA® Management und Analyse Konsole (MAK) über den Achtwerk Updateserver
– Bevorzugter IRMA® Support durch die VIDEC Business Unit “OT Networks & OT Security”
– Informationen über IRMA® Produktneuheiten und Online-Seminare.
Die Installation der Updates ist nicht im Abonnement enthalten. Ebenso keine Dienstleistungen außerhalb unserer beschriebenen Supportangebote. Der darüber hinaus gehende Bedarf an Supportleistungen kann allerdings als Dienstleistung zusätzlich bezogen werden. Dieses Abonnement beinhaltet keinen Hardware-Austausch außer bei Ende des Lebenszyklusses der IRMA® Hardware (momentan 6 Jahre). Dann besteht die Möglichkeit die IRMA® Hardware gegen eine subventionierte gleichwertige Hardware auszutauschen. - Rechtsrahmen
Dieses Abonnement unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Abonnement sind ausschließlich die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Als Gerichtsstandort gilt Bremen. Dieses Abonnement enthält alle Vereinbarungen zwischen den Parteien. Die Abtretung der Rechte aus diesem Abonnement ist ausgeschlossen. - Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Abonnements unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt, sobald sich in dem Abonnement eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der betroffenen Bestimmung gilt das gesetzlich Zulässige als vereinbart, das dem ausgedrückten Willen und der Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt.
Revision: V25.08-01
JUNE5secure - Vertragsbedingungen
- Voraussetzung
Voraussetzung für den Abschluss des Abonnements “JUNE5secure” ist, dass der Kauf der Lizenz nicht länger als 6 Monate zurück liegt. Sollte das Abonnement nach diesem Zeitraum abgeschlossen werden, ist ein vorheriges Lizenzupdate auf die aktuelle Version erforderlich. - Beginn, Zeitraum und Beendigung
Das Abonnement beginnt am ersten Tag des Abschlussmonats und hat eine Mindestlaufzeit von 1 Jahr. Es verlängert sich danach automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, falls es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Eine Kündigung ist in schriftlicher Form an folgende Adresse zu richten:
VIDEC Data Engineering GmbH
Contrescarpe 1
28203 Bremen
Sollte das Unternehmen des Lizenznehmers (Abonnenten) veräußert oder umfirmiert werden, geht dieses Abonnement automatisch auf das neue Unternehmen über.
Sofern das Abonnement über eine dritte Partei (“Vertragspartner”) bei der VIDEC abgeschlossen wurde und diese die Geschäftsbeziehungen zu VIDEC beendet, oder deren Unternehmen veräußert oder liquidiert wird, hat VIDEC jederzeit das Recht, an den Endkunden heranzutreten und das bestehende Abonnement direkt mit dem Lizenznehmer (Abonnenten) weiterzuführen. Entschädigungszahlungen von VIDEC an den Vertragspartner entstehen in diesem Falle nicht. - Berechnung und Zahlungsvereinbarung
Die Kosten für JUNE5secure Abonnements werden jährlich in Rechnung gestellt und betragen 15% des aktuell gültigen Listenpreises der diesem Abonnement zugrundeliegenden Lizenzen. Eine Rabattierung ist nicht möglich.
Die Abrechnung erfolgt bei Abschluss für ein Jahr (12 Monate) im Voraus, beginnend mit dem Abschlussmonat. Danach wird für die Lizenz jährlich, zum Monat des Abonnementbeginns, die Jahresgebühr in Rechnung gestellt.
Die Mehrwertsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Steuersatz zusätzlich berechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt in digitaler Form.
Die Zahlungsfrist für die Gebühren aus diesem Vertrag beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.
Es gelten die AGB der VIDEC Data Engineering GmbH. - Lizenzerweiterung
Wird die Lizenz erweitert*, muss der sich dadurch ändernde Gebührenbetrag des JUNE5secure Abonnements mit einer neuen Beauftragung freigegeben werden.
Der neue Lizenzpreis kommt in der folgenden Jahresrechnung zum Tragen.
*) Erhöhung der Anzahl der Benutzer, Messgrößen und/oder anderen Optionen - Umfang
Das Abonnement “JUNE5secure” bietet dem Anwender einen kontinuierlichen Updateservice für die dem Abonnement zugrundeliegenden Lizenzen. Im Detail sind folgende Leistungen enthalten:
– Updateservice für die im Abonnement enthaltenen JUNE5 Lizenzen. Die jeweils neueste Version steht zum Download zur Verfügung. Der Kunde wird über neue Versionen durch unseren E-Mail Verteiler informiert.
– Informationen über Produktneuheiten und Online-Seminare.
Die Installation der Software ist nicht enthalten. Ebenso keine Dienstleistungen außerhalb unserer beschriebenen Supportangebote. Der darüber hinaus gehende Bedarf an Supportleistungen kann allerdings als Dienstleistung zusätzlich bezogen werden. - Rechtsrahmen
Dieses Abonnement unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Rechtsstreitigkeiten aus diesem Abonnement sind ausschließlich die Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland zuständig. Als Gerichtsstandort gilt Bremen. Dieses Abonnement enthält alle Vereinbarungen zwischen den Parteien. Die Abtretung der Rechte aus diesem Abonnement ist ausgeschlossen. - Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Abonnements unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Das gleiche gilt, sobald sich in dem Abonnement eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der betroffenen Bestimmung gilt das gesetzlich Zulässige als vereinbart, das dem ausgedrückten Willen und der Zielsetzung der Parteien am nächsten kommt.
Revision: V25.08-01