VIDEC Glossar

Nichtabstreitbarkeit

Bei Nichtabstreitbarkeit (engl. non repudiation) liegt der Schwerpunkt auf der Nachweisbarkeit gegenüber Dritten.

Ziel ist es zu gewährleisten, dass der Versand und Empfang von Daten und Informationen nicht in Abrede gestellt werden kann. Es wird unterschieden zwischen

Nichtabstreitbarkeit der Herkunft:
Es soll einem Absender einer Nachricht unmöglich sein, das Absenden einer bestimmten Nachricht nachträglich zu bestreiten.

Nichtabstreitbarkeit des Erhalts:
Es soll einem Empfänger einer Nachricht unmöglich sein, den Erhalt einer gesendeten Nachricht nachträglich zu bestreiten.

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