Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Stand Oktober 2026
I. ALLGEMEINES
- Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der VIDEC Data Engineering GmbH (“VIDEC”, “wir”) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zustimmen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf eigene Bedingungen wird widersprochen.
- Für unsere Software-Produkte gelten ergänzend die Lizenzbedingungen, für laufende Verträge (Secure, Secure Plus, Term-Lizenz) die jeweiligen Vertragsbedingungen; sie sind unter https://videc.de/rechtliches/ abrufbar. Bei Widersprüchen gehen sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
II. ANGEBOT, BESTELLUNG, VERTRAGSSCHLUSS
- Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit freibleibend. Das Angebot beschreibt den Leistungsumfang.
- Bestellungen bedürfen der Textform (zum Beispiel per E-Mail). Bestellungen mit einem Auftragswert unter 100 € zuzüglich Umsatzsteuer nehmen wir nicht an.
- Aufträge werden mit Übersendung der Auftragsbestätigung oder mit der Ausführung angenommen. Unsere Außendienstmitarbeiter sind nicht zum Vertragsschluss berechtigt.
- Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform.
- Zu jeder bestellten Lizenz sind der Installationsort und das nutzende Unternehmen (Endkunde) sowie die Kontaktadresse des Endkunden für Sicherheitsinformationen zu benennen; die Lizenz wird auf den Endkunden registriert. Bei einer Bestellung über Wiederverkäufer leitet dieser Sicherheitsinformationen von uns unverzüglich an den Endkunden weiter.
- Bei laufenden Verträgen (Secure, Secure Plus, Term-Lizenz), die ein Wiederverkäufer mit uns abschließt, ist der Wiederverkäufer unser Vertragspartner und Rechnungsempfänger. Wir erbringen die Leistungen für den Endkunden, der sie unmittelbar bei uns abrufen kann; Ansprüche aus dem Vertrag stehen dem Wiederverkäufer zu. Endet der Vertrag mit dem Wiederverkäufer, insbesondere weil wir ihn wegen Zahlungsverzugs kündigen, bieten wir dem Endkunden an, den Vertrag zu unseren Vertragsbedingungen unmittelbar mit uns fortzuführen.
III. SUPPORT UND DIENSTLEISTUNGEN
- Support ist die Hilfe bei Fehlern und bei Fragen zur bestimmungsgemäßen Bedienung unserer Software. Er ist enthalten in den Verträgen Secure, Secure Plus und Term-Lizenz nach deren Vertragsbedingungen sowie beim Kauf einer Lizenz, eines Lizenzupdates, einer Erweiterung oder einer Testlizenz für die betroffene Lizenz drei Monate ab Lieferung (Startsupport).
- Außerhalb dieser Verträge und nach Ablauf des Startsupports besteht kein Anspruch auf Support. Dem Kunden stehen die frei verfügbaren Hilfen zur Verfügung, insbesondere die Dokumentation im Onlineportal auf www.videc.de und die Handbücher. In dringenden Fällen können wir nach unserer Wahl freiwillig ohne Rechtsanspruch oder gegen Vergütung nach Aufwand helfen. Gesetzliche Mängelansprüche und die Bereitstellung von Sicherheitsupdates nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.
- Installation, Konfiguration, Schulung und Beratung erbringen wir als Dienstleistung; ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart ist. Soweit nicht abweichend vereinbart, werden Dienstleistungen einschließlich Reisezeiten und Spesen nach Aufwand gemäß unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Aufwandsschätzungen und Zeitpläne sind unverbindliche Richtwerte.
- Die Art der Leistungserbringung, insbesondere per Telefon, Fernzugriff oder vor Ort, bestimmen wir, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Installation von Software und Updates erfolgt durch den Kunden, soweit sie nicht gesondert beauftragt ist. Soweit wir bei Support, Fernzugriff oder der Analyse überlassener Daten personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, gilt unsere Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (abrufbar unter https://videc.de/rechtliches); auf Wunsch schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung.
- Der Kunde schützt Zugangsdaten, die er von uns erhält, vor dem Zugriff Unbefugter. Stellt er uns Inhalte, Daten oder Software zur Verfügung, versichert er, dazu berechtigt zu sein, und stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die auf der vertragsgemäßen Nutzung dieser Inhalte beruhen, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
IV. GEFAHRÜBERGANG, VERSENDUNG UND VERSICHERUNG
- Alle Lieferungen und Sendungen erfolgen auf Gefahr des Kunden.
- Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Aufgabe zum Versand steht die Absendung der Versandbereitschaftsanzeige gleich, wenn sich der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert. Dies gilt auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung.
- Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf besonderen Wunsch des Kunden in dessen Namen und auf dessen Kosten.
- Solange die Ware nicht bezahlt ist, ist der Kunde verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen sowie die Ware gegen alle üblichen Risiken auf seinem Lager angemessen zu versichern, insbesondere gegen Feuer, Einbruch- und Wassergefahren. Der Versicherungsvertrag bzw. die Quittungen über die rechtzeitige Prämienzahlung sind uns auf Anforderung kostenfrei vorzulegen.
- Beschädigungen oder Fehlmengen, die auf dem Transportweg entstanden sind, sind unmittelbar beim Frachtführer bei der Warenübergabe vorzubringen und auf dem Frachtpapier zu bestätigen. Eine Kopie des Frachtbriefes mit dieser Bestätigung ist uns unverzüglich zu übersenden.
V. LEISTUNGSZEIT, VERZUG
- Von uns genannte Termine zur Lieferung oder Fertigstellung einer Reparatur sind grundsätzlich unverbindlich. Um deren Einhaltung sind wir bemüht.
- Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die fristgemäße Leistung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, zum Beispiel Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, rechtmäßiger Streik oder Aussperrung, verlängern die Leistungszeit angemessen. Gleiches gilt, wenn diese Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten, wobei es dort nicht auf die Rechtmäßigkeit des Arbeitskampfes ankommt.
- Ist uns eine Vertragserfüllung innerhalb der verlängerten Leistungszeit nicht oder nur mit unzumutbaren Erschwernissen möglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen; Abschnitt VI Absatz 5 bleibt unberührt.
- Setzt uns der Kunde, nachdem wir in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, ist er nach deren fruchtlosem Ablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für Schadensersatzansprüche gilt Abschnitt VI.
- Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
VI. MÄNGEL, HAFTUNG
- Für Mängel der von uns gelieferten Software haften wir als Verkäufer; für Inhalt und Umfang der Mängelrechte gilt § 7 der Lizenzbedingungen. Für Mängel bei der Term-Lizenz gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen Term-Lizenz. Im Übrigen, insbesondere für Hardware, gelten die Absätze 2 bis 4.
- Der Kunde prüft gelieferte Ware unverzüglich (§ 377 HGB). Offensichtliche Mängel und Fehlmengen zeigt er innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung jeweils in Textform an. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
- Bei Mängeln sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Stellt sich heraus, dass ein gemeldeter Mangel nicht vorliegt, können wir den entstandenen Aufwand nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnen, wenn der Kunde dies bei zumutbarer Prüfung hätte erkennen können.
- Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Lieferung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Garantien, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und im Fall des Lieferantenregresses (§ 445a BGB); insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 1.000.000 € je Schadensfall bei Sachschäden und 500.000 € je Schadensfall bei Vermögensschäden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung entstanden wäre. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe. Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr; Absatz 4 Satz 2 gilt entsprechend.
VII. ZAHLUNG
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen; Rechnungsbeträge bis 300 € sind sofort fällig.
- Wir sind trotz anderslautender Bestimmung des Kunden berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, verrechnen wir Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung.
- Nach Ablauf der Zahlungsfrist tritt Verzug ohne Mahnung ein. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Pauschale nach § 288 Abs. 2 und 5 BGB; ein weitergehender Schaden bleibt vorbehalten.
- Gegenüber unseren Ansprüchen ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich; Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln, und das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB bleiben unberührt.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen können wir nach Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen Updates (ausgenommen Sicherheitsupdates), Lizenzschlüssel und Support bis zur Zahlung zurückhalten. Installierte Software wird nicht gesperrt.
VIII. EIGENTUMSVORBEHALT
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
- Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und außerhalb eines Kontokorrentverhältnisses zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Veräußerung unter Vereinbarung eines Abtretungsverbots für seine Kaufpreisforderung ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform zulässig.
- Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist nicht gestattet. Jeden Eingriff Dritter in unser Eigentum teilt der Kunde uns unverzüglich mit.
- Erfüllt der Kunde seine Vertragspflichten nicht, sind wir befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Das Herausgabeverlangen ist kein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme sind wir zur Verwertung befugt; der Erlös wird abzüglich angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet.
- Der Kunde tritt bereits jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung berechtigt und teilt uns auf Verlangen die Höhe der Forderung sowie Namen und Anschrift der Abnehmer mit. Die Einziehungsermächtigung erlischt mit Zahlungseinstellung oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
IX. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT
Erfüllungsort ist Bremen. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Bremen; wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
X. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Der Kunde kann Rechte aus Verträgen mit uns nur mit unserer Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.
- Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

