Die neue Version der Security Appliance für kritische Infrastrukturen und vernetzte Automatisierungen in Produktionsanlagen steht jetzt zur Verfügung.
Mit der NIS2-Richtlinie hat die Europäische Union einen weiteren Schritt in die Widerstandsfähigkeit der Gemeinschaft geschaffen. Die Mitgliedstaten haben nun bis zum Oktober 2024 Zeit, die technischen Entwicklungen zu monitoren und die rechtlichen Anforderungen umzusetzen.
Seit dem 1. Mai 2023 verlangen das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Energiewirtschaftsgesetz von Betreibern kritischer Infrastrukturen und von Energieverteilungsnetzen ein System zur Angriffserkennung
Die neue Version der Security Appliance für kritische Infrastrukturen und vernetzte Automatisierungen in Produktionsanlagen steht jetzt zur Verfügung.
Mit der Einführung des IT-SiG 2.0 gewinnt das Thema Anomalieerkennung in der Leit-, Automatisierungs- und Fernwirktechnik in allen Bereichen absolute Aufmerksamkeit.
Ab dem 1. Mai 2023 besteht die Verpflichtung zum Einsatz von Systemen zur Angriffserkennung. Doch was bedeutet das alles konkret für die Unternehmen und wie können oder sollten sie sich schon jetzt vorbereiten?

